1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Kunden und europair Schweiz AG und gelten für deren Dienstleistungen und Produkte. Davon abweichende Bestimmungen gelten nur, soweit sie von europair Schweiz AG ausdrücklich und schriftlich erklärt werden. Anwendbarkeit der geltenden Bestimmungen ist wie folgt: Primär gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende ausdrückliche und schriftliche Vereinbarungen zwischen Kunde und europair Schweiz AG gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
1.2 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.3 Lieferungen und Leistungen, welche europair Schweiz AG für den Export anbietet, erfolgen auf einer Ex Works Basis (INCOTERMS)
1.4 Handelt es sich beim Vertragspartner um eine juristische Person, muss diejenige diejenigen Personen, welche für den Geschäftspartner zeichnen, unterschriftsberechtigt sein. Handelt es sich beim Geschäftspartner um eine natürliche Person, muss diese volljährig und handlungsfähig sein. Für Minderjährige kann verlangt werden, dass der Vertrag durch den oder die Erziehungsberechtigten unterzeichnet wird. europair Schweiz AG ist berechtigt, Identität und/oder Handlungsvollmacht der Gegenpartei bzw. des Abholers zu überprüfen, insbesondere kann sie einen Handelsregisterauszug, einen amtlichen Ausweis bzw. eine Vollmacht verlangen.
2. Offerten und Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag gilt dann als geschlossen, wenn die schriftliche Offerte von europair Schweiz AG durch den Kunden schriftlich bestätigt wird oder eine schriftlich rechtsgültige Auftragsbestätigung von europair Schweiz AG vorliegt.
2.2 Wird eine Offerte von europair Schweiz AG nicht innert einer Frist von 30 Tagen schriftlich angenommen, so ist europair Schweiz AG nicht mehr an die Offerte gebunden.
3. Umfang der Lieferung und Leistung
3.1 Für Umfang und Amtsführung der Lieferung und Leistung ist der konkrete Vertrag massgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind oder zusätzlich verlangt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung können durch europair Schweiz AG ohne Rücksprache beim Kunden vorgenommen werden, sofern diese eine Verbesserung bewirken.
4. Vorschriften am Bestimmungsort
4.1 Der Kunde hat europair Schweiz AG spätestens mit der Bestellung auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften, Normen und besonderen Verhältnisse (technische Vorgaben, Örtlichkeit ) aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen beziehen bzw. auswirken können.
4.2 Die Lieferungen und Leistungen von europair Schweiz AG sind ausschliesslich für den Gebrauch in Räumen abgestimmt und vorgesehen. Insbesondere ist die Benutzung der Geräte im Freien nicht gestattet.
5. Preise
5.1 Die Preise der europair Schweiz AG verstehen sich, soweit nichts anders vereinbart wird, netto, ab Lager, in Schweizerfranken, ohne Verpackung, Transport, Versicherung, MWST, weitere Abgaben, Gebühren, allfällige Montage-, Installations-, Inbetriebnahme- und sonstige Zusatzkosten.
5.2 Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung die der Kalkulation zugrundeliegenden Kosten, so ist europair Schweiz AG bis zur endgültigen Erledigung des ihr erteilten Auftrags berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise entsprechend anzupassen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt, sobald die bestellte Ware oder Dienstleistung oder die vereinbarten Teillieferungen dazu als abholbereit oder fertig gemeldet Lieferungen in andere Länder erfolgen gegen ein durch eine angesehene Schweizer Bank bestätigtes Akkreditiv.
6.2 Die Zahlungen sind vom Kunden am Domizil der europair Schweiz AG bei Rechnungsstellung innert 30 Tagen ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zu Anderslautende Zahlungsbedingungen werden speziell vereinbart.
6.3 Bei Zahlungsverzug behält sich europair Schweiz AG die sofortige Einstellung von weiteren Leistungen und Lieferungen vor und ist berechtigt, einen Verzugszins von 5% zu berechnen. Der Zinsenlauf beginnt am darauf folgenden Tag, nachdem die Zahlung hätte erfolgen sollen. Mahngebühren und Ersatz weiteren Schadens bleiben vorbehalten.
6.4 Der Kunde kann Forderungen von europair Schweiz AG nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen.
7. Lieferfrist
7.1 Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen, sämtliche erforderlichen Formalitäten eingeholt, die bei Bestellung zu erbringenden Zahlungen und Sicherheiten geleistet, sowie europair Schweiz AG im Besitz aller erforderlichen Dokumente, Materialien, Daten und Informationen ist, welche zur Bestellungsausführung erforderlich Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Bestellung als fertig oder abholbereit gemeldet ist.
7.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:
- wenn die Angaben, Dokumente die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, europair Schweiz AG nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn diese durch den Kunden nachträglich abgeändert werden;
- wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, Akkreditive zu spät eröffnet oder bestätigt werden oder erforderliche Import- und Exportlizenzen nicht rechtzeitig bei europair Schweiz AG eintreffen;
- wenn Hindernisse auftreten, die europair Schweiz AG trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob diese bei europair Schweiz AG, beim Kunden oder einem Dritten entstehen;
- bei Eintritt höherer Gewalt (beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturereignisse, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte);
- bei verspäteter oder fehlerhafter Zulieferung der benötigten Halb- oder Fertigfabrikate und behördlichen Massnahmen oder Unterlassungen.
8. Lieferung, Transport, Lagerung und Versicherung
8.1 Die Produkte werden von europair Schweiz AG sorgfältig verpackt. Die Verpackung wird dem Kunden zu Selbstkosten verrechnet.
8.2 Besondere Wünsche betreffend Versand, Lagerung und Versicherung sind europair Schweiz AG rechtzeitig bekannt zu geben. Der Transport und die Lagerung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
8.3 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden. Schliesst europair Schweiz AG eine Versicherung ab, geht diese auf Rechnung des Kunden.
8.4 Wir bei Abholung der Waren am Domizil europair Schweiz AG durch Kunde, durch beauftragte Dritte oder Transporteur eine Instruktion zur Bedienung gewünscht, behält sich europair Schweiz AG das Recht vor, diese separat in Rechnung zu stellen.
9. Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Leistungen
9.1 europair Schweiz AG wird die Lieferungen und Leistungen gemäss festgelegten internen Prüfanweisungen vor Versand prüfen, ausgenommen gegenseitig vereinbarte Direktlieferungen. Verlangt der Kunde weitergehende Prüfungen, sind diese besonders zu vereinbaren und vom Kunden zu bezahlen.
9.2 Der Kunde hat die Lieferungen und Leistungen innert angemessener Frist, spätestens innert 10 Tagen nach Erhalt, zu prüfen und europair Schweiz AG eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als Dies gilt auch bei Lieferungen an Dritte. Rücksendungen von Produkten haben original verpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler- bzw. Mängelbeschreibung sowie des Lieferscheins oder der Rechnung zu erfolgen.
9.3 europair Schweiz AG hat die rechtzeitig mitgeteilten Mängel so rasch als möglich zu beheben, und der Kunde hat ihr hierzu Gelegenheit zu geben.
9.4 Weist die Lieferung oder Leistung Mängel auf, so beschränkt sich die Gewährleistung und Haftung von europair Schweiz AG auf diese Mängel. Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht nicht.
9.5 Demonstrationsgeräte sind innert Frist von 10 Tagen zu retournieren.
9.6 Ein allfälliger Wartungsvertrag für die Gewährung der Funktionalitäten über das Abnahmedatum hinaus wird separat vereinbart.
10. Software-Programme (Sourcecode / Quellcode)
10.1 Der Sourcecode/Quellcode der Programmierung bleibt Eigentum der Firma europair Schweiz AG. Wird er Sourcecode/Quellcode dem Kunden überlassen, muss dies vorher schriftlich vereinbart werden.
10.2 europair Schweiz AG stellt die Software für Ihre Produkte nach dem Wunsch des Kunden her, passt diese dem Wunsch des Kunden an. europair Schweiz AG kann nicht garantieren, dass die Software jederzeit fehlerfrei läuft, insbesondere dann nicht, wenn die zugrundeliegende Hardware/Betriebssystem Fehler aufweist. Daher kann es zu minimalen Betriebsunterbrüchen der Software kommen. Bei reproduzierbaren Softwarefehlern behebt europair Schweiz AG diese innerhalb der Gewährleistungsfrist.
10.3 Die Gewährleistung für die von europair Schweiz AG gelieferte Software beschränkt sich nur die Funktionalität und nicht auf die dazugehörenden Hardwarekomponenten wie SPS Steuerungen, Server usw.
11. Gewährleistung, Haftung für Mängel und Termine
11.1 europair Schweiz AG haftet nur für zugesicherte Eigenschaften und Zugesicherte Eigenschaften und Termine sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung oder Offerte schriftlich und ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Gewährleistungsfrist für verdeckte Mängel beträgt grundsätzlich 1 Jahr und beginnt mit der Auslieferung oder Mitteilung der Abholbereitschaft oder der Lieferung an das Lager der europair Schweiz AG. Bei nicht durch europair Schweiz AG hergestellten Erzeugnissen ist die Gewährleistungsfrist grundsätzlich 12 Monate oder maximal 24 Monate sofern dies in den Bestimmungen des Unterlieferanten vorgesehen ist. Handelt es sich um Gebrauchte Geräte übernimmt europair Schweiz AG keine Gewährleistung.
11.2 Voraussetzung für die Erfüllung der Gewährleistung innerhalb der Gewährleistungsfrist ist die Anlieferung des mangelhaften Gerätes frachtfrei an den Sitz der europair Schweiz AG.
11.3 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen vornehmen lassen oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und europair Schweiz AG Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben oder einen Dritten zu bezeichnen, der die Mängel behebt.
11.4 Von der Gewährleistung und Haftung der europair Schweiz AG ausgeschlossen sind Schäden an Lieferungen und Leistungen infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebs- oder Transportvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und ungeeigneter Platzierung, Verwendung in ungeeigneten Räumen oder im Freien, chemischer oder elektromagnetischer Einflüsse, sowie infolge anderer Gründe, die europair Schweiz AG nicht zu vertreten hat.
11.5 europair Schweiz AG übernimmt ohne ausdrückliche schriftliche Abmachung keine Gewähr, dass die bestellten Lieferungen und Leistungen sich für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck eignet und dass sie unter den beim Kunden oder Dritten gegebenen Bedingungen verwendet oder verarbeitet werden können.
11.6 Wird vom Kunden eine Funktionsgarantie verlangt, hat der Kunde die entstandenen Kosten für Abklärungen und Tests zu übernehmen.
11.7 Wegen Mangel in Material, Aufbau oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Kunde keine Rechte und Ansprüche ausser den ausdrücklich genannten. Es wird keine Haftung übernommen für indirekte (mittelbare) Schäden, welche sich aus der Nichteinhaltung von zugesicherten Terminen oder aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von europair Schweiz AG erbrachten Lieferungen und Leistungen ergeben. Die Haftung für Mängel ist beschränkt auf den Ersatz die Reparatur mangelhafter Lieferungen und Leistungen. europair Schweiz AG steht das Recht zu, anstelle der Reparaturen bzw. des Ersatzes dem Kunden den Rechnungswert der mangelhaften Lieferungen und Leistungen zurückzuerstatten.
11.8 Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Geräte nicht in den dafür vorgesehenen und geeigneten Räumen verwendet werden.
11.9 Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen die eine Haftung für europair Schweiz AG vorsehen.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 europair Schweiz AG behält sich das Eigentum aller gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlungen der damit im Zusammenhang stehenden Rechnungen europair Schweiz AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist europair Schweiz AG berechtigt, nach Mahnung und Androhung die Rückgabe der Ware vom Empfänger zurück zu verlangen. Alle damit zusammenhängenden Aufwände werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
13.1 Gerichtsstand ist am Sitz der europair Schweiz AG. europair Schweiz AG ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.
13.2 Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem schweizerischen materiellen Recht (OR), unter Ausschluss des Schweizerischen Internationalen Privatrechts und internationalen Vereinbarungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit durch europair Schweiz AG abgeändert werden.